Geringfügige Änderung Baureglement und Schutzonenplan: Aktualisierung Schutzzonenplan

Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die «Aktualisierung Schutzzonenplan» zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. 

Die Planung umfasst:

Als weitere Unterlage liegt zur Einsicht auf:

  • Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. Juni bis 28. Juli 2025, bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bönigen verfügbar. 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bönigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

2. Juni 2025
Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

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Bauverwaltung:
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