Adressauskunft

Gestützt auf Artikel 12 des Datenschutzgesetzes sowie Artikel 6 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Bönigen geben die Einwohnerdienste auf Gesuch Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort Datum Zu- und Wegzug sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesseglaubhaft macht.

Das Gesuch kann per E-Mail, per Post oder online eingereicht werden. Die Gebühr beträgt CHF 10.00.
Sie erhalten die Auskunft zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt.

Sie können das Gesuch um Adressauskunft hier einreichen (*erforderlich):

Gesuchsteller

Gesuchte Person

TT Punkt MM Punkt JJJJ

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Rechnungsadresse

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr