Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 während 30 Tagen ab dem Publikationstag (11. Juni 2026) öffentlich aufgelegt.
Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat schriftlich Einsprache zu erheben.