Gemeindeversammlung 3. Juni 2026

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen, herzlich eingeladen.

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025.
  2. Sanierung Brunngasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von CHF 328’000.00 für die Sanierung der Brunngasse.
  3. Kehrichtabfuhr; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Kehrichtabfuhr 2027 – 2031 von CHF 400’000.00.
  4. Totalrevision Wasserversorgungsreglement; Genehmigung der Totalrevision des Wasserversorgungsreglements.
  5. Änderung Personalreglement; Genehmigung der Änderung des Personalreglements i.S. Anpassung des Lohnsystems.
  6. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Wasserversorgungsreglement
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement
Stellungnahme Preisüberwachung PUE
Selbstdeklaration
Änderung Personalreglement

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

033 826 10 00
info@boenigen.ch

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Bauverwaltung:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

AHV-Zweigstelle:
Montag: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr