Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Uferschutzplanung Teil 1–3 (Änderung Bootsplätze) zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage umfasst folgende Dokumente:
- Änderung Uferschutzpläne Nr. 2 und 3
- Änderung Uferschutz- und Überbauungsvorschriften Teil 1–3
Als weitere Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht
- Änderung genereller Gestaltungsrichtplan 1:500 zu den Uferschutzplänen Nr. 2 und 3
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. März bis 6. April 2026 öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen einzureichen.
23. Februar 2026
Der Gemeinderat
Dateien zum Download: