Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Januar 2026 gestützt auf Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen genehmigt. Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls ein.