Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 – 2029 – Wahlverfahren Mitglieder ständige Kommissionen

Das Wahlverfahren für die Mitglieder der ständigen Kommissionen richtet sich nach Artikel 55 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen. Sie werden gemäss Artikel 45 Gemeindeordnung respektive Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom Gemeinderat im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl (relatives Mehr).

Es sind zu wählen:

  • 9 Mitglieder für die Wahl- und Abstimmungskommission
  • 2 Mitglieder für die Bildungs- und Kulturkommission
  • 4 Mitglieder für die Sicherheitskommission
  • 4 Mitglieder für die Volkswirtschaftskommission

Wahlvorschläge

Die Stimmberechtigten respektive die Vorschlagenden werden eingeladen, dem Gemeinderat ihre Wahlvorschläge für jede Kommission einzureichen.

Frist: 1. Dezember 2025

Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Bezeichnung der Kommission
  • Name und Vorname Kandidatin/Kandidat
  • Jahrgang Kandidatin/Kandidat
  • Adresse Kandidatin/Kandidat
  • Beruf Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Vorschlagende

Eine Kandidatin/ein Kandidat kann für mehrere Kommissionen vorgeschlagen werden. Die Gemeindeverwaltung stellt zur Unterstützung ein Formulare zur Verfügung.

Wählbarkeit

Wählbar in Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis sind Personen, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind.

Anforderungen, Voraussetzungen?

Grundsätzlich keine…

Die Kommissionsmitglieder nehmen regelmässig an Sitzungen teil und übernehmen teilweise Repräsentationen, damit die Gemeinde in diversen Institutionen vertreten ist. Obschon es sich bei der Mitarbeit in den Kommissionen um ein Milizamt handelt, sind gewisse Voraussetzungen von Vorteil, jedoch von Kommission zu Kommission unterschiedlich. So sind unter anderem folgende Kompetenzen für dieses Amt hilfreich: Andere überzeugen, motivieren, argumentieren, Projekte leiten, Strategien entwickeln, Verantwortung übernehmen und tragen, Sitzungen leiten. Des Weiteren sind Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein hilfreich. Die Kommissionsmitglieder werden mit einem Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme entschädigt.

Die Mitarbeit in einer Kommission stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar für den Einstieg in die Gemeindepolitik. Die Liste der kommunalen Aufgaben und Leistungen ist lang, an spannenden Möglichkeiten zur Mitarbeit mangelt es nicht. Vielleicht ist es ja gerade Ihr berufliches Fachwissen, Ihr Hobby, Ihr Interesse an einem Sachgebiet, das die Gemeinde braucht?

Gemeinderat Bönigen
Der Gemeindeschreiber

Gemeindeverwaltung Bönigen
Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

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info@boenigen.ch

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