In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 4. Juni 2025 beschlossene Reglement über die Mehrwertabgabe am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber