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Bauen

Baubewilligungsverfahren, eBau

eBau
 
Ab 1. März 2022 ist die Eingabe von Baugesuchen nur noch via eBau möglich!
Hier gelangen Sie zum Login: BE-Login

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Auch mit e-Bau müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht werden. Auch der Bauentscheid sowie das Einspracheverfahren wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

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Das Baubewilligungsverfahren

Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung? Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung. Trotzdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.

Erste Ansprechstelle für die Klärung Ihrer Fragen ist die Gemeindeverwaltung, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll.

Voranfragen

Bei der Voranfrage ersucht die Bauherrschaft die - in der Gemeinde für das Bauwesen zuständige - Behörde um eine Auskunft. Voranfragen dienen der Vorabklärung über die Bewilligungsfähigkeit eines Bauprojekts. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Voranfrage, bevor Sie administrative Aufwendungen generieren. Neu besteht die Möglichkeit, Voranfragen elektronisch mit eBau einzureichen.

Bauvoranfragen werden bei der Gemeindeverwaltung entgegengenommen und formell und materiell geprüft. Nach der Prüfung wird der Bauherrschaft eine Stellungnahme mit allfälligen Verbesserungsvorschlägen unterbreitet. Die Auskunft auf eine Voranfrage ist als rechtlich unverbindlich zu bezeichnen.

Baueingaben / Baubewilligungsverfahren

Ihr Baugesuch ist elektronisch über eBau zu erfassen. Wobei weiterhin die Gesuchs-Unterlagen in der Druckversion 2-fach und unterzeichnet einzureichen sind. Um ein Baugesuch über eBau erfassen zu können, benötigen Sie ein BE-Login. Falls die Baueingabe auf elektronischem Weg nicht möglich ist, kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung. Die Baugesuche werden anschliessend formell und materiell geprüft. Im Weiteren wird das Verfahren festgelegt und bis zur Eröffnung des Bauentscheids weiter bearbeitet.

Bauaufsicht

Während der Bauausführung hat die Gemeinde, als Baupolizeibehörde, über die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und weiteren Bestimmungen zu wachen und nötigenfalls einzuschreiten.

Sie beseitigt Störungen der öffentlichen Ordnung (Baueinstellung, Benützungsverbot, Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs) oder verfügt die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme. Falls nötig, führt sie die Ersatzvornahme durch.

Abnahmen / Baukontrollen

Folgende Pflichtkontrollen werden vor Ort durchgeführt:
  • Schnurgerüstabnahme
  • Abwasseranschluss an das öffentliche Netz
  • Versickerungsanlagen
Die Kontrolle der Umsetzung der Baubewilligung wird durch den Bauherrn mit den Formularen der Selbstkontrolle (SB1 / SB2) durchgeführt. Die Bauherren-Selbstkontrolle wird bei Bedarf vor Ort kontrolliert:
  • bei Kenntnis von Unregelmässigkeiten/Abweichungen
  • sofern die Belastungswerte (BW) der Wasseranschlüsse verändert werden
Die Resultate der Abnahmen/Kontrollen werden protokollarisch festgehalten.

Auskunftsstelle

Bauverwaltung Bönigen
T 033 826 10 00
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Dokumente, Formulare

Baupublikationen

Sämtliche Baupublikationen sind auf dem eBau-Portal zugänglich. Sie benötigen für den Zugang ein BE-Login.
Link zum eBau-Portal

Erstellen Sie hier das BE-Login

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.

ÖREB-Kataster

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

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